Friederike Schröder, M.Jur (Oxon)
Rechtsanwältin & Notarin in Frankfurt am Main

Immobilien

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie stellt für die meisten Beteiligten allein von der finanziellen Bedeutung alle anderen Geschäfte in den Schatten. Erhebliche Beträge des ersparten Vermögens müssen investiert und zusätzlich Darlehen aufgenommen werden. Auch für den Verkäufer ist der Grundbesitz häufig der bedeutendste Gegenstand des eigenen Vermögens. Damit Käufer und Verkäufer bei einem solch wichtigen Vorgang sachgemäß beraten werden und um Risiken zu vermeiden, ist die Mitwirkung des Notars vorgesehen. 

Als Notarin sorge ich für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung und helfe Risiken zu vermeiden. Ich besorge die für den Vollzug erforderlichen Unterlagen und überwache die Eigentumsumschreibung im Grundbuch, damit der Käufer den Kaufpreis zahlt, ohne aber die Immobilie zu erhalten bzw. der Verkäufer seine Immobilie nicht verliert, ohne den Kaufpreis zu erhalten. Ist die Immobilie mit Grundschulden belastet, nehme ich treuhänderisch die Löschungsunterlagen von der Bank entgegen und stelle sicher, dass der Käufer die Immobilie unbelastet erwirb 


Im Rahmen meiner notariellen Tätigkeit bespreche ich mit Ihnen ihre Zielvorstellungen, informiere sie über die Regelungsmöglichkeiten und erstelle darauf aufbauend einen sachgerechten und ausgewogenen Entwurf eines Kaufvertrages. 

Bei der Vertragsgestaltung nehme ich dabei auf die Besonderheiten des Einzelfalls Rücksicht: 

  • Wird ein Bauplatz, ein Ein- oder Mehrfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung erworben?
  • Dient die Immobilie eigenen Wohnzwecken oder der Vermögensanlage?
  • Wie alt sind die errichteten Gebäude?
  • Muss das zu erwerbende Grundstück noch vermessen werden?
  • Wie ist der Erschließungszustand der Immobilie?

Die Finanzierung sollte vor der Beurkundung feststehen. Wird ein Bankdarlehen in Anspruch genommen, sollte der Käufer mit seiner Bank besprechen, wann das Darlehen ausgezahlt werden kann. Ich kann dann die Regelung der Fälligkeit des Kaufpreises auf den Auszahlungszeitpunkt abstimmen. Ist die Finanzierung des Kaufpreises bei Abschluss des Kaufvertrages schon im Einzelnen geklärt, kann das zur Absicherung des Darlehens dienende Grundpfandrecht (Grundschuld oder Hypothek) unmittelbar im Anschluss an den Kaufvertrag beurkundet werden.