Ehe, Partnerschaft und Familie
Die Begründung einer Lebensgemeinschaft, ehelich oder nichtehelich, zählt vermutlich zu den wichtigsten Entscheidungen in Ihrem Leben. Sie begeben sich dabei auf eine Entdeckungsreise. Niemand weiß, wo die Reise hingeht.
Als Notarin berate ich Sie gern zu den zahlreichen Fragen des Zusammenlebens, wie z.B.
- Was geschieht mit dem alleinigen, was mit dem beiderseitigen Vermögen?
- Soll Vermögen gemeinsam oder alleine erworben werden und welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich daraus?
- Hafte ich für die Schulden meines Partners?
- Bin ich im Alter abgesichert?
- Stehen mir Zahlungen bei Krankheit und Erwerbsunfähigkeit zu oder muss ich Ansprüche meines Partners erwarten?
- Welche Rechte und Pflichten habe ich bezüglich gemeinsamer Kinder?
- Was geschieht im Falle der Trennung?
- Welche Rechte habe ich im Todesfall?
- Was gilt für den Fall einer "internationalen Ehe"?
Ehe- und Partnerschaftsverträge
Die Antworten auf diese Fragen fallen höchst unterschiedlich aus. Sie hängen von der persönlichen Situation der Partner und deren Lebensentwurf ab. Gerade bei hohen Einkommen, zu erwartenden großen Erbschaften oder unternehmerischer Bestätigung eines oder beider Partner kann zur Regelung etwaige unerwünschter gesetzlicher Folgen einer Trennung ein vorsorgender Ehe- oder Partnerschaftsvertrag sinnvoll sein, um die Wünsche und Pläne der Partner für die gemeinsame Zukunft und den Fall einer Trennung rechtswirksam abzusichern.
Nichteheliche und unverpartnerte Lebensgemeinschaft
Nicht nur werdende und bereits verheiratete Eheleute oder Lebenspartner wählen den Weg zum Notar zur Regelung der wirtschaftlichen und rechtlichen Konsequenzen ihres Zusammenlebens. Auch als Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft – egal ob gemischt- oder gleichgeschlechtlich – können Sie sich von Ihrem Notar beraten und von ihm eine vertragliche Regelung erarbeiten lassen. Mangels gesetzlicher Regelungen empfiehlt sich dies sogar im besonderen Maße. Gern vereinbare ich mit Ihnen hier ein Beratungsgespräch.
Scheidungsfolgenvereinbarung
Auch wenn das Zusammenleben bereits gefährdet ist und die Partner eine Trennung für möglich oder sehr wahrscheinlich halten, ist der Abschluss eines Ehe- oder Partnerschaftsvertrages zur Regelung der Folgen der Auflösung einer Lebensgemeinschaft möglich. Als Notarin kläre ich Sie unabhängig und unparteiisch über die Folgen einer Trennung oder Scheidung auf und erarbeitete mit Ihnen Regelungen, welche eine einverständliche, d.h. nicht streitigen Scheidung ermöglichen.
Die notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung erleichtert das gerichtliche Ehescheidungsverfahren. Das Familiengericht kann bei Vorliegen der Scheidungsfolgenvereinbarung die Ehescheidung in einem Verfahren aussprechen, das gegenüber dem "normalen" Scheidungsverfahren schneller und kostengünstiger ist. Das Familiengericht kann eine einverständliche Scheidung allerdings nur aussprechen, wenn die Eheleute seit mindestens einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen bzw. ein Ehegatte die Scheidung mit Zustimmung des anderen beantragt.
Die notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung sollte enthalten:
- eine Einigung der Eheleute über die Scheidung an sich,
- Erklärungen der Ehegatten zum Sorge- bzw. Umgangsrecht für gemeinsame minderjährige Kinder,
- Vereinbarungen über Unterhaltszahlungen an gemeinsame Kinder sowie der Ehegatten untereinander,
- Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich und zur Auseinandersetzung gemeinsamen Vermögens und
- Vereinbarungen über die Benutzung der ehelichen Wohnung sowie die Verteilung des Hausrats.
Eltern-Kind-Verhältnis
Auch im Eltern-Kind-Verhältnis habe ich als Notarin zahlreiche Aufgaben. Notare sind zuständig für:
- Sorgeerklärungen,
- Vaterschaftsanerkennungen,
- Erklärungen im Zusammenhang mit der Annahme als Kind (Adoption) und
- Einbenennung von Stiefkindern in den Ehenamen.