Friederike Schröder, M.Jur (Oxon)
Rechtsanwältin & Notarin in Frankfurt am Main

Impressum

Informationen nach der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoVO) und dem Telemediengesetz (TMG)


Verantwortlicher

Friederike Schröder, M.Jur (Oxon)
Rechtsanwältin & Notarin

Schillerstraße 3
60313 Frankfurt am Main

Tel.:                +49 69 153 25 61 10

Fax:                +49 69 153 25 61 19

E-Mail:           info@notarin-fschroeder-ffm.de

USt-ID-Nr.:     DE30 5887 042. 

Berufsbezeichnung und zuständige Kammern

Die Berufsbezeichnungen „Rechtsanwältin“ und „Notarin“ wurden Friederike Schröder in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. 

Frau Schröder hat als Notarin ihren Amtssitz in Frankfurt am Main. 

Sie ist Mitglied der Notarkammer Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main (www.notarkammer-ffm.de) und der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main (www.rak-ffm.de).

In anwaltlichen Angelegenheit führt die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main die zuständige Aufsichtsbehörde. In notariellen Angelegenheit ist die zuständige Aufsichtsbehörde der Präsident des Landgerichts Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main. 

Berufsrecht

Für die Berufstätigkeit und die Vergütung als Notar gelten die folgenden Regelungen:

  • Bundesnotarordnung (BNotO)
  • Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot)
  • Berufsrichtlinien der Notarkammer Frankfurt am Main
  • Beurkundungsgesetz (BeurkG)
  • Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)

Die berufsrechtlichen Regelungen für Notare können bei der zuständigen örtlichen Notarkammer selbst bzw. auf der Website der Bundesnotarkammer (www.bnotk.de) eingesehen werden.

Für die Berufstätigkeit und die Vergütung als Rechtsanwalt gelten die folgenden Regelungen:

  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
  • Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln)
  • Berufsrechtliche Ergänzungen zum Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG)
Die berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte können bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer selbst bzw. auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de „Berufsrecht“) eingesehen werden.

Berufshaftpflichtversicherung

Frau Schröder hat als Rechtsanwältin und als Notarin jeweils eine Berufshaftpflichtversicherung bei der

Allianz Versicherungs AG
Königinstraße 28
80802 München

abgeschlossen. Die Notarhaftpflichtversicherung genügt mindestens den Anforderungen der §§ 51, 51a BNotO. Die Anwaltshaftpflichtversicherung erfüllt mindestens die Anforderungen gemäß § 19a BRAO.

Vermeidung von Interessenkonflikten

Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§§ 43a Abs. 4, 45 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb stets geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.

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